Insbesondere soll die Entscheidung über die Verwendung und den Einsatz der finanziellen Förderung sowie die Wahl der Betreuungsart den pflegebedürftigen Menschen bzw. deren sie betreuenden An- und Zugehörigen überlassen werden.
Im Zuge der Pflegereform wurde vom Nationalrat die Einführung
- des Angehörigenbonus bei Selbst- und Weiterversicherung und
- des Angehörigenbonus (ohne Selbst- und Weiterversicherung)
für Personen beschlossen, die eine*n nahe*n Angehörige*n mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 pflegen. Der Angehörigenbonus gebührt frühestens ab 1. Juli 2023 und beträgt monatlich EUR 125. Die erstmalige Auszahlung des Angehörigenbonus wird voraussichtlich im Dezember 2023 erfolgen.