Für pflegende Angehörige
Erwerbstätige
- Angehörigenbonus
Personen, die nahe Angehörige (Pflegegeld ab der Stufe 4) zu Hause pflegen, können einen Angehörigenbonus erhalten. Ab 2024 erhalten weiterversicherte oder selbst versicherte pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen 1.500 Euro pro Jahr.
Weitere Informationen finden Sie hier: Angehörigenbonus
- Ersatzpflege
Anspruch auf Ersatzpflege hat man ab dem ersten Tag, an dem man eine*n Angehörige*n pflegt. Dies ermöglicht pflegenden Angehörigen sich vertreten zu lassen. Die Höhe liegt je nach Pflegegeldstufe bei maximal 1.200 bis 2.500 Euro pro Jahr. Man kann die Unterstützung bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr bekommen. Zusätzlich können auch Lebensgefährt*innen, Pflegeeltern sowie Tanten und Onkel gefördert werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: Ersatzpflege
- Zuwendung für Pflegekurse
Kurskosten zur Wissensvermittlung im Bereich Pflege und Betreuung können unter bestimmten Voraussetzungen teilweise rückerstattet werden. Berücksichtigt werden nur nachgewiesene Kosten.
Weitere Informationen finden Sie hier: Pflegekurse-Zuwendung
- Weiterversicherung - Pensionsversicherung (nach Ende der Pflicht- oder Selbstversicherung)
Die Weiterversicherung aufgrund der Pflege von nahestehenden Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 3 ist kostenlos. Diese ermöglicht auf Antrag den Erwerb von Versicherungsmonaten in der Pensionsversicherung auf freiwilliger Basis.
Weitere Informationen finden Sie hier: Weiterversicherung-PV
- Selbstversicherung - Pensionsversicherung, für Zeiten der Pflege
Die Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger ist kostenlos. Sie kann von einer Person auf Antrag in Anspruch genommen werden, die sich der Pflege von nahen Angehörigen widmet,
- mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 und
- unter erheblicher Beanspruchung der eigenen Arbeitskraft in häuslicher Umgebung.
Weitere Informationen finden Sie hier: Selbstversicherung-PV
- Arbeitslosenversicherung – Rahmenfrist Verlängerung für pflegende Angehörige
Diese scheiden zum Teil aus dem Erwerbsleben aus, um eine nahestehende Person pflegen zu können. Das Arbeitslosenversicherungsgesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung des Zeitraums um die Zeiten der Pflege vor.
Weitere Informationen finden Sie hier: Arbeitslosenversicherung-Rahmenfrist
- Pflegekarenz / Pflegeteilzeit
Im Falle eines plötzlich auftretenden Pflegebedarfs einer nahestehenden Person oder zur Entlastung einer pflegenden Person, können unter gewissen Voraussetzungen betroffene Arbeitnehmende für eine bestimmte Zeit, die Pflegesituation (neu) organisieren.
Zwei Varianten:
- Pflegekarenz gegen gänzlichen Entfall des Arbeitsentgeltes
- Pflegeteilzeit gegen aliquoten Entfall des Arbeitsentgeltes
Weitere Informationen finden Sie hier: Pflegekarenz | Pflegeteilzeit
- Familienhospizkarenz / Familienhospizteilzeit
Arbeitnehmende haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sterbende Angehörige sowie ihre schwerstkranken Kinder über einen bestimmten Zeitraum zu begleiten.
Weitere Informationen finden Sie hier: Hospizkarenz | Hospizteilzeit
- Pflegevermächtnis
Das Pflegevermächtnis ist ein Vermächtnis auf Grundlage des Gesetzes. Eine dem Verstorbenen nahestehende Person erhält ein Pflegevermächtnis, wenn
- sie den Verstorbenen in den letzten drei Jahren vor seinem Tod mindestens sechs Monate lang gepflegt hat, und zwar
- in nicht bloß geringfügigem Ausmaß (in der Regel durchschnittlich mehr als 20 Stunden im Monat) und
- unentgeltlich (d.h. ohne Gegenleistung).
Die Höhe des Pflegevermächtnisses ist im Einzelfall gerichtlich zu ermitteln. Diese richtet sich nach Art, Dauer und Umfang der Pflege.
Dringende Empfehlung: Dokumentieren Sie Ihre Unterstützungsleistungen (Datum, Dauer, Tätigkeiten).
Weitere Informationen finden Sie hier: Pflegevermächtnis
- Freistellung Kinderrehabilitation
Seit November 2023 haben Arbeitnehmende einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung zum Zweck der notwendigen Begleitung eines Kindes bei einem stationären Reha-Aufenthalt.
Weitere Informationen finden Sie hier: Freistellung-Kinder-Reha
Nicht Erwerbstätige
- Angehörigenbonus
Personen, die nahe Angehörige (Pflegegeld ab der Stufe 4) zu Hause pflegen, können einen Angehörigenbonus erhalten. Ab 2024 erhalten weiterversicherte oder selbst versicherte pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen 1.500 Euro pro Jahr.
Weitere Informationen finden Sie hier: Angehörigenbonus
- Ersatzpflege
Anspruch auf Ersatzpflege hat man ab dem ersten Tag, an dem man eine*n Angehörige*n pflegt. Dies ermöglicht pflegenden Angehörigen sich vertreten zu lassen. Die Höhe liegt je nach Pflegegeldstufe bei maximal 1.200 bis 2.500 Euro pro Jahr. Man kann die Unterstützung bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr bekommen. Zusätzlich können auch Lebensgefährt*innen, Pflegeeltern sowie Tanten und Onkel gefördert werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: Ersatzpflege
- Zuwendung für Pflegekurse
Kurskosten zur Wissensvermittlung im Bereich Pflege und Betreuung können unter bestimmten Voraussetzungen teilweise rückerstattet werden. Berücksichtigt werden nur nachgewiesene Kosten.
Weitere Informationen finden Sie hier: Pflegekurse-Zuwendung
- Pension
Je nach Alter, Geschlecht und Art der Erwerbstätigkeit gibt es unterschiedliche Pensionen. Für Arbeitnehmer*innen über der Geringfügigkeitsgrenze gibt es dazu eine Pflichtversicherung.
Weitere Informationen finden Sie hier: Pension
- Pension-Ausgleichszulage
Die Ausgleichszulage soll jeder Person, die eine Pension bezieht und die ihren rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ein Mindesteinkommen sichern.
Weitere Informationen finden Sie hier: Pension-Ausgleichszulage
- Rehabilitationsgeld
Personen die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht dauerhaft, aber für mindestens 6 Monate vorübergehend invalid bzw. berufsunfähig sind, erhalten Rehabilitationsgeld von der ÖGK (Österreichischen Gesundheitskasse) ausbezahlt.
Weitere Informationen finden Sie hier: Reha-Geld
- Weiterversicherung - Pensionsversicherung (nach Ende der Pflicht- oder Selbstversicherung)
Die Weiterversicherung aufgrund der Pflege von nahestehenden Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 3 ist kostenlos. Diese ermöglicht auf Antrag den Erwerb von Versicherungsmonaten in der Pensionsversicherung auf freiwilliger Basis.
Weitere Informationen finden Sie hier: Weiterversicherung-PV
- Selbstversicherung - Pensionsversicherung, für Zeiten der Pflege
Die Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger ist kostenlos. Sie kann von einer Person auf Antrag in Anspruch genommen werden, die sich der Pflege von nahen Angehörigen widmet,
- mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 und
- unter erheblicher Beanspruchung der eigenen Arbeitskraft in häuslicher Umgebung.
Weitere Informationen finden Sie hier: Selbstversicherung-PV
- Selbstversicherung – Krankenversicherung, für pflegende Angehörige
Für pflegende Angehörige besteht die Möglichkeit unter bestimmten Bedingungen eine Krankenversicherung abzuschließen.
Bitte beachten Sie:
- Beim Stellen eines Antrages ist es wichtig, gleichzeitig den Antrag auf Herabsetzung der Beitragsgrundlage zu stellen, um die Einstufung in den Höchstsatz zu vermeiden.
- Wenn die freiwillige Versicherung nicht unmittelbar an eine vorangegangene Versicherung anschließt, besteht erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Leistungen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Selbstversicherung-KV
- Mitversicherung - Krankenversicherung (beitragsfrei), für pflegende Angehörige
Angehörige, die eine versicherte pflegebedürftige Person ab der Pflegegeldstufe 3 pflegen, können beitragsfrei in der Krankenversicherung der gepflegten Person mitversichert werden. Das gilt für maximal eine Person im Haushalt.
Weitere Informationen finden Sie hier: Mitversicherung - KV – ÖGK oder Mitversicherung - KV SVS
- Arbeitslosenversicherung – Rahmenfrist Verlängerung für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige scheiden zum Teil aus dem Erwerbsleben aus, um eine nahestehende Person pflegen zu können. Das Arbeitslosenversicherungsgesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung des Zeitraums, um die Zeiten der Pflege vor.
Weitere Informationen finden Sie hier: Arbeitslosenversicherung-Rahmenfrist
- Pflegevermächtnis
Das Pflegevermächtnis ist ein Vermächtnis auf Grundlage des Gesetzes. Eine dem Verstorbenen nahestehende Person erhält ein Pflegevermächtnis, wenn
- Sie den Verstorbenen in den letzten drei Jahren vor seinem Tod mindestens sechs Monate lang gepflegt hat, und zwar
- in nicht bloß geringfügigem Ausmaß (in der Regel durchschnittlich mehr als 20 Stunden im Monat) und
- unentgeltlich (d.h. ohne Gegenleistung). Die Höhe des Pflegevermächtnisses ist im Einzelfall gerichtlich zu ermitteln. Es richtet sich nach Art, Dauer und Umfang der Pflege. Dringende Empfehlung: Dokumentieren Sie Ihre Unterstützungsleistungen (Datum, Dauer und Tätigkeiten).
Weitere Informationen finden Sie hier: Pflegevermächtnis
Personen mit Unterstützungsbedarf
Pflegegeld
- Pflegegeld
Mit dem Pflegegeld wird ein Teil der Mehraufwendungen für die Pflege durch eine pauschale Geldleistung abgegolten. Ausbezahlt wird das Pflegegeld 12-mal im Jahr – monatlich rückwirkend.
Weitere Informationen finden Sie hier: Pflegegeld
- Pflegegeld Höhe
Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Es sind sieben Stufen vorgesehen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Pflegegeld Höhe
- Pflegegeld Tagebuch
Aufzeichnungen (umfassend und längerfristig) über den Pflege-Alltag helfen bei der Beantragung des Pflegegeldes. Diese können auch einfach mittels Kalender erfasst werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: Pflegegeld Tagebuch
- Pflegegeld Rechner
Die Arbeiterkammer hat eine App und einen Rechner (für Mac und PC) entwickelt. "Mein Pflegegeld" hilft Ihnen eine rasche Übersicht über einen möglichen Pflegegeldanspruch zu erhalten.
Weitere Informationen finden Sie hier: Pflegegeld Rechner
- Pflegegeld Antrag
Betroffene selbst, deren Angehörige oder gesetzliche Vertreter*innen, können einen Antrag auf Pflegegeld stellen. Die zuständige Stelle ist der jeweilige Versicherungsträger. (jene Institution, die auch die Pension auszahlt). Anschließend wird der Pflegebedarf festgestellt. Dafür kommt eine Ärztin bzw. ein Arzt oder eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegekraft nachhause. Es wird ein Gutachten erstellt und die Pflegestufe wird mittels Bescheid festgestellt.
Weitere Informationen finden Sie hier: Pflegegeld Antrag
- Pflegegeld Erhöhung
Wenn sich der Gesundheitszustand der Person mit Pflegebedarf wesentlich verschlechtert hat, kann ein Antrag auf Erhöhung beim zuständigen Pensions-Versicherungsträger eingebracht werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: Pflegegeld Erhöhung
- Pflegegeld Klage
Ist man mit dem Gutachten (Höhe der Einstufung) nicht einverstanden, dann kann Klage beim jeweiligen Arbeits- und Sozialgericht oder beim nächstgelegenen Bezirksgericht eingebracht werden. Das Gericht prüft die Anspruchsvoraussetzungen und bei Bedarf kann ein Gutachten durch gerichtlich beeidete ärztliche Sachverständige eingeholt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: Pflegegeld Klage
- Zuschuss des Landes zur Unterstützung der häuslichen Betreuung und Pflege
Der Zuschuss des Landes ist ein zusätzlicher Geldbetrag für die Betreuung und Pflege zuhause. Er wird unter bestimmten Voraussetzungen an Personen, die Pflegegeld der Stufe 5 oder höher bekommen, ausbezahlt.
Weitere Informationen finden Sie hier: Zuschuss zur Pflege
Pension, Invaliditätsrente, Rehabilitation
- Pension
Je nach Alter, Geschlecht und Art der Erwerbstätigkeit gibt es unterschiedliche Pensionen. Für Arbeitnehmer*innen über der Geringfügigkeitsgrenze gibt es dazu eine Pflichtversicherung.
Weitere Informationen finden Sie hier: Pension
- Pension-Ausgleichszulage
Die Ausgleichszulage soll jeder Person, die eine Pension bezieht und die ihren rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ein Mindesteinkommen sichern.
Weitere Informationen finden Sie hier: Pension Ausgleichszulage
- Rehabilitationsgeld
Personen die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht dauerhaft, aber für mindestens 6 Monate vorübergehend invalid bzw. berufsunfähig sind, erhalten Rehabilitationsgeld von der ÖGK (Österreichischen Gesundheitskasse) ausbezahlt.
Weitere Informationen finden Sie hier: Reha-Geld
Unterstützungs-Leistungen und Zuschüsse
- Rezeptgebühr Befreiung
Unter bestimmten Voraussetzungen hat man Anspruch auf Befreiung von der Rezeptgebühr. Mit dieser Befreiung entfällt auch das Serviceentgelt für die e-card. Neben den Versicherten sind auch deren anspruchsberechtigte Angehörige mit begünstigt.
Weitere Informationen finden Sie hier: Rezeptgebühr Befreiung
- Heilbehelfe oder Hilfsmittel - Befreiung oder Zuschuss
Heilbehelfe und Hilfsmittel müssen von der Ärztin oder vom Arzt verordnet und in manchen Fällen vom zuständigen Krankenversicherungsträger bewilligt werden. Ein Selbstbehalt ist vorgesehen, für bestimmte Personen entfällt dieser.
Weitere Informationen finden Sie hier: Heilbehelfe Zuschuss
- Bedarfsgerechte und barrierefreie Adaptierung von Wohnräumen
Durch gesundheitliche Einschränkungen können sich die Anforderungen an die Wohnsituation ändern. Für eine Wohnraumadaptierung gibt es finanzielle Förderungen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Wohnraum Adaptierung
- ÖGK Unterstützungsfonds
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hilft in besonderen Notlagen im Zusammenhang mit Gesundheitskosten. Dazu bietet sie freiwillige Zuschüsse aus dem Unterstützungsfonds an.
Weitere Informationen finden Sie hier: Unterstützungsfonds ÖGK
- Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
Zuwendungen aus diesem Fonds können Personen gewährt werden, die durch ein mit ihrer Behinderung im Zusammenhang stehendes Ereignis in eine soziale Notlage geraten sind. Für die Zuwendung gelten bestimmte Voraussetzungen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Unterstützungsfonds bei Behinderung
- Fonds Demenzhilfe Österreich
Dieser Fonds ist eine Initiative der Volkshilfe Österreich. Ziel ist es, die Situation von armutsgefährdeten, an Demenz erkrankten Personen durch finanzielle Einzelunterstützung zu verbessern.
Weitere Informationen finden Sie hier: Demenzhilfe
Behinderten-Pass
- Behindertenpass
Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis. Dieser dient als Nachweis einer Behinderung ab einem Grad der Behinderung oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent.
Weitere Informationen finden Sie hier: Behindertenpass
- Parkausweis
Der Parkausweis berechtigt zum Halten und/oder Parken an bestimmten Stellen. Diesen erhält man mit dem Eintrag im Behindertenpass - "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung".
Weitere Informationen finden Sie hier: Parkausweis
- Mobilitätsförderungen
Im Zusammenhang mit dem Behindertenpass gibt es unterschiedliche Förderungen zur Unterstützung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Weitere Informationen finden Sie hier: Mobilitätsförderung
- Gratis Vignette und Streckenmaut
Personen mit Behindertenpass und dem Zusatz-Eintrag - "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" oder "Blindheit" - erhalten eine Gratis-Autobahnvignette. Im Zusammenhang mit der Vignette erhalten sie auch kostenfreie Streckenmaut.
Weitere Informationen finden Sie hier: Streckenmaut Begünstigung
- EuroKey
Der EuroKey ermöglicht einen barrierefreien Zugang zu öffentlichen WCs in Städten und Gemeinden sowie an Autobahnraststätten. Inhaber*innen eines gültigen Behindertenpasses – mit entsprechendem Zusatz-Eintrag, welcher den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen mit Behinderung erhalten den EuroKey kostenlos.
Weitere Informationen finden Sie hier: EuroKey
24h-Betreuung
- Förderung der 24-h-Betreuung durch den Bund
Pflegegeld-Bezieher*innen ab Stufe 3, die rund um die Uhr betreut werden müssen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Förderung der 24-h Betreuung.
Weitere Informationen finden Sie hier: Förderung 24h Betreuung Bund
- Zusätzliche Förderung der 24-h-Betreuung durch das Land Vorarlberg
Für Menschen, die eine 24-h-Betreuung in Anspruch nehmen, gibt es vom Land Vorarlberg und dem Vorarlberger Gemeindeverband unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche Förderung.
Weitere Informationen finden Sie hier: Förderung 24h Betreuung Land
- Kosten der 24-Stunden-Betreuung
Betreuungspersonen können selbständig oder unselbständig im Rahmen einer 24-h-Betreuung tätig werden. Diesbezüglich gilt es unterschiedliche Bedingungen zu beachten.
Weitere Informationen finden Sie hier: Kosten 24h Betreuung
Pflegeheim
- Case Management
Bei Fragen rund um die Überleitungspflege oder Daueraufnahme ins Pflegeheim wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem regionalen Case Management empfohlen. Diese beraten und unterstützen umfassend.
Weitere Informationen finden Sie hier: Case Management
- Pflegeheim – finanzielle Unterstützung
Zur Deckung der Kosten im Pflegeheim kann bei Bedarf ein Antrag auf Gewährung von Sozialleistung gestellt werden. Dieser wird bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft eingebracht.
Weitere Informationen finden Sie hier: Pflegeheim Unterstützung
- Pflegeheim-Kosten
Der Einzug ins Pflegeheim ist grundsätzlich ab Pflegestufe 4 möglich. Die Pflegeheim-Kosten sind variabel und von mehreren Faktoren abhängig.
Weitere Informationen finden Sie hier: Pflegeheim Kosten
Wohnen und Leben
Haushalt und Wohnen
- Sozialhilfe und aufstockende Sozialhilfe
Die Sozialhilfe ist eine Unterstützungsleistung, die die Führung eines menschenwürdigen Lebens ermöglichen soll. Für die Beantragung ist die jeweilige Wohnsitz-Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft zuständig.
Weitere Informationen finden Sie hier: Sozialhilfe
- Wohnbeihilfe
Die Wohnbeihilfe ist eine Unterstützung des Landes Vorarlberg, um den Aufwand für Wohnkosten zu lindern. Für die Beantragung ist die jeweilige Wohnsitz-Gemeinde zuständig.
Weitere Informationen finden Sie hier: Wohnbeihilfe
- Bedarfsgerechte und barrierefreie Adaptierung von Wohnräumen
Durch gesundheitliche Einschränkungen können sich die Anforderungen an die Wohnsituation ändern. Für eine Wohnraumadaptierung gibt es finanzielle Förderungen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Wohnraum Adaptierung
- Tischlein deck Dich
Der Verein “Tischlein deck dich” unterstützt Menschen, die in eine Notsituation geraten sind. Dazu werden Lebensmitteln ausgegeben, die im Handel nicht mehr verkauft werden können. Dafür ist eine Berechtigungskarte erforderlich. Die Karte wird nach Prüfung der Einkommensverhältnisse vom Sozialamt der Gemeinde, der Caritas, der Aktion Leben, der Volkshilfe oder vom ifs ausgestellt.
Weitere Informationen finden Sie hier: Tischlein deck Dich
- ifs Schuldenberatung
Die ifs Schuldenberatung bietet Rat und Hilfe im Umgang mit Schulden. Gemeinsam mit den Betroffenen und anderen Fachleuten werden möglichst umfassende und dauerhafte Gesamtlösungen erarbeitet. Die Hilfe agiert nach dem so genannten „Selbsthilfeprinzip“ – das heißt Motivation und Mitarbeit sind wichtig. Ziel ist eine geordnete finanzielle Zukunft.
Weitere Informationen finden Sie hier: ifs Schuldenberatung
- Steuerliche Absetzbarkeit der Betreuungskosten
Aufwendungen, die durch Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit entstehen, können unter bestimmten Voraussetzungen als "außergewöhnliche Belastung" von der Steuer abgesetzt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: Betreuungskosten - Steuerbegünstigung
- Familienbeihilfe
Jede Familie hat für alle Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben und aufgrund ihres Alters oder Ausbildung die Voraussetzungen erfüllen, Anspruch auf Kinderbeihilfe.
Weitere Informationen finden Sie hier: Familienbeihilfe
- Erhöhte Familienbeihilfe
Kinder mit einer Behinderung erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen monatlichen Zusatzbetrag zur Familienbeihilfe.
Weitere Informationen finden Sie hier: Familienbeihilfe erhöht
- Familienzuschuss des Landes Vorarlberg
Der Familienzuschuss wird unter bestimmten Voraussetzungen für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt.
Weitere Informationen finden Sie hier: Familienzuschuss
- Schulstartgeld
Im Rahmen der Aktion “Schulstartklar!” werden an Schüler*innen in Haushalten mit Sozialhilfe Gutscheine verteilt. Mit diesen Gutscheinen können in unterschiedlichen Geschäften österreichweit Schulartikel gekauft werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: Schulstartgeld
- Schülerbeihilfen
Schüler*innen, die eine Bundesschule besuchen, haben unter bestimmten Voraussetzungen und je nach Schulstufe Anspruch auf unterschiedliche finanzielle Zusatz-Förderungen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Schülerbeihilfen
Strom, Heizung, Telefon, Handy und TV
- Gebührenbefreiungen (ORF-Beitrag, Telefon, Strom und Gas)
Für Personen mit einem geringen Einkommen gibt es einen Zuschuss zum Tarif. Der Tarif kann damit gratis sein oder wird günstiger.
Weitere Informationen finden Sie hier: Gebührenbefreiung
- Handy Sozialtarif
Für Personen mit einem geringen Einkommen gibt es einen Zuschuss zum Tarif. Der Tarif kann damit gratis sein oder wird günstiger.
Weitere Informationen finden Sie hier: Handy Sozialtarif
- Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: Heizkostenzuschuss
- Energiespar-Check
Der Energiesparcheck (kostenlos für Haushalte mit niedrigem Einkommen) kann helfen, Energie-Kosten einzusparen. Geschulte Energieberater*innen geben vor Ort konkrete Tipps zum Energiesparen und bringen Energiesparartikel mit. Findet die Beratungsperson einen großen Stromfresser, kann dieses Gerät kostenlos ausgetauscht werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: Energiespar-Check
(Zusammen-)Leben bzw. am Leben teilnehmen und Mobilität
- Taxibons
Mehrere Städte und Gemeinden bieten Taxi-Bons für vergünstigte Taxi-Fahrten an.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bürger-Servicestelle Ihres Wohnortes.
- Fahrkarten-Ermäßigung "maximo fair"
Mit einer Bestätigung über den Bezug der Sozialhilfe bzw. der Grundversorgung erhält man bei den Servicestellen des Verkehrsverbundes die kostenlose FairCard.
Mit dieser Karte kann die Monatskarte „maximo fair" zum ermäßigten Preis erworben werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: Maximo fair
- Kulturpass
Mit dem Kulturpass erhalten sozial benachteiligte Menschen freien oder ermäßigten Eintritt in zahlreiche kulturelle Einrichtungen. Der Kulturpass ermöglicht damit das Recht auf Kunst und Kultur.
Weitere Informationen finden Sie hier: Kulturpass
- PVA Unterstützungsfonds
Zur finanziellen Unterstützung von Versicherten und Pensionist*innen (in unverschuldeter Notlage) hat die Pensionsversicherung einen Unterstützungsfonds eingerichtet.
Weitere Informationen finden Sie hier: PVA Unterstützungsfonds
Rechtliches
Rechtssicherheit, Rechtsberatung
-
Erwachsenenvertretung
Wenn Menschen mit einer kognitiv-intellektuellen Beeinträchtigung, psychischen Krankheit oder Demenz nicht mehr fähig sind, bestimmte Angelegenheiten ohne Gefahr einer Benachteiligung eigenständig zu erledigen, benötigen sie unter Umständen eine Vertretung.
Je nach Vertretungs-Bedarf gibt es unterschiedliche registrierte Formen der Vertretung.- Vorsorgevollmacht
- Gewählte Erwachsenenvertretung
- Gesetzliche Erwachsenenvertretung
- Gerichtliche Erwachsenenvertretung
Dies soll sicherstellen, dass die Vertretung nur in Bereichen erfolgt, in denen sie auch unbedingt erforderlich ist.
Weitere Informationen finden Sie hier: ifs Erwachsenenvertretung - Das gesetzliche Erbrecht
Kommt es in einer Familie zu einem Todesfall, wirft dies viele Fragen bei den Hinterbliebenen auf, so auch die Frage nach der Verlassenschaft. Es gibt die unterschiedlichsten Optionen, die eigene Verlassenschaft bereits zu Lebzeiten zu regeln.
Weitere Informationen finden Sie hier: Erbrecht
- Kostenlose Sprechtage für Rechtsberatungen
In vielen Gemeinden bzw. Städten finden kostenlose Sprechtage für Rechtsberatungen statt. Die Ankündigung werden jeweils in den Gemeindeblättern oder auf der Website der Kommune veröffentlicht.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bürger-Servicestelle Ihres Wohnortes.
- Kostenlose Rechtsauskünfte
Für Auskünfte in rechtlichen Angelegenheiten und individuelle Beratung stehen einige kostenlose Angebote zur Verfügung. Dies sind u.a. die Amtstage (i.d. R. jeweils am Dienstag von 8.30 bis 12 Uhr) an den Bezirksgerichten und in Arbeits- und Sozialrechtssachen an Landesgerichten.
Weitere Informationen finden Sie hier: Rechtsauskünfte
- Ombudsstellen und Anwaltschaft
Ombudsstellen beraten Sie unvoreingenommen und vertraulich bei Problemen mit öffentlichen Einrichtungen. Ombudsstellen sollen durch ihre Arbeit auch eine gute Verwaltungsarbeit fördern.
Weitere Informationen finden Sie hier: Ombudsstellen
- Patientenverfügung
Die Patientenverfügung bietet die Möglichkeit, das Recht auf Selbstbestimmung im Vorhinein wahrzunehmen. Es handelt sich um eine schriftliche Willenserklärung, mit der die Person eine oder mehrere medizinische Behandlungen ablehnt. Diese Willenserklärung können Personen abgeben, die von einer Krankheit betroffen oder auch noch nicht erkrankt sind. Mit einer Patientenverfügung können nur bestimmte, konkret genannte, medizinische Behandlungen abgelehnt werden. Sie wird wirksam, wenn eine Person nicht mehr entscheidungsfähig ist. So lange eine Person jedoch selbstständig entscheiden kann, gelten ihre aktuellen Willensäußerungen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Patientenverfügung
Die Broschüre “Finanzielle Entlastungs- und Unterstützungsangebote” informiert Sie über die wesentlichen finanziellen Möglichkeiten im Bereich der Betreuung und Pflege von Angehörigen.