Finanzielles

Mit der finanziellen Unterstützung soll ein Teil der Mehraufwendungen, die aufgrund der Betreuungs- und Pflegenotwendigkeit entstanden sind, durch eine pauschale Geldleistung abgegolten werden. Es soll dadurch eine finanzielle Entlastung und ein möglichst selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben ermöglicht werden.

Insbesondere soll die Entscheidung über die Verwendung und den Einsatz der finanziellen Förderung sowie die Wahl der Betreuungsart den pflegebedürftigen Menschen bzw. deren sie betreuenden An- und Zugehörigen überlassen werden.

Im Zuge der Pflegereform wurde vom Nationalrat die Einführung

für Personen beschlossen, die eine*n nahe*n Angehörige*n mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 pflegen. Der Angehörigenbonus gebührt frühestens ab 1. Juli 2023 und beträgt monatlich EUR 125. Die erstmalige Auszahlung des Angehörigenbonus wird voraussichtlich im Dezember 2023 erfolgen.


Antragsformular zum Download

Finanzielle
Unterstützungs-
angebote 2023

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Weitere Informationen
auf der Webseite
des Sozialministeriums

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