Pflegeheime

Wenn der persönliche Unterstützungsbedarf nicht durch begleitende An- und Zugehörige, Hauskrankenpflege, Regionale Mobile Hilfsdienste und andere mobile Dienste sowie dem Angebot der Tagesbetreuung, Urlaubsbetten ausreichend sichergestellt werden kann, besteht die Möglichkeit, in ein Pflegeheim zu übersiedeln. – Dazu melden Sie sich bitte frühzeitig an das regionale Case Management um sich umfassend beraten und unterstützen zu lassen.

 

Kontaktdaten Case Management

Geben Sie hier Ihren Wohnort an, um den Kontakt zum zuständigen Pflegeheim zu erhalten:

Auftrag Case Management

Das Case Management ist vonseiten des Amtes der Vorarlberger Landesregierung beauftragt, anhand des definierten interdisziplinären Klärungs- und Entscheidungsprozesses gemeinsam mit den Betroffenen und deren Angehörigen sowie mit der Pflege die Entscheidung zur Daueraufnahme zu treffen. Das Case Management bestätigt den sachlichen Bedarf und die Notwendigkeit einer Daueraufnahme an die Bezirkshauptmannschaft.

Aufnahme-Arten im Pflegeheim

Urlaub von der Pflege

ermöglicht betreuenden und pflegenden Angehörigen selbst eine Pause und Erholung von bis zu 42 Tagen pro Kalenderjahr. Denn nur wer sich selbst pflegt und sich Pausen schenkt, kann längere Zeit für andere Menschen mit Kraft und Energie da sein. Planen Sie "Urlaub von der Pflege" möglichst weit vorausschauend.

Überleitungspflege

Von einer Überleitungspflege sprechen wir, wenn zum Zeitpunkt der Aufnahme in ein Pflegeheim eine stationäre Versorgung benötigt wird, aber die Frage, ob eine Aufnahme auf Dauer die richtige Versorgungsform darstellt, noch nicht ausreichend geklärt werden konnte. So kann nach einem Krankenhausaufenthalt die Aufnahme in ein Pflegeheim nötig sein, da die häusliche Betreuung und Pflege zu Hause noch vorbereitet oder kleinere Umbaumaßnahmen getätigt werden müssen. Auch eine akute Erkrankung des pflegenden Angehörigen kann zur Aufnahme in die Überleitungspflege führen. Die Überleitungspflege ist auf maximal drei Monate beschränkt. In diesem Zeitraum ist der eigene Wohnraum aufrechtzuerhalten. In Zusammenarbeit zwischen dem Case Management, der betroffenen Person und deren Angehörigen sowie der Pflegeleitung des Pflegeheims wird innerhalb dieser drei Monate entschieden, ob es in weiterer Folge zu einer häuslichen Betreuung und Pflege oder gegebenenfalls zu einer Daueraufnahme im Pflegeheim kommt.

Dauerpflege

Wenn es zu Hause trotz aller Unterstützungsangebote für die Alltagsbewältigung nicht mehr geht, ist die Kernaufgabe der Pflegeheime die Bereitstellung von Rund-um-die-Uhr-Dienstleistungen. Die Leistungen umfassen die Versorgung der Bewohnenden mit Wohnraum, Verpflegung sowie die ressourcenorientierte Betreuung und Pflege.

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Landesverband Heim- und Pflegeleitungen Vorarlbergs